Wenn Liebe zu Terror wird – wie wehre ich mich gegen einen Stalker (Verfolger)?

Stalker ... was tun ?

Stalker … was tun ?

Sie bombardieren ihre Opfer mit Nachrichten und Briefen, lauern ihnen auf – gestern berichtete Lea (22) über ihre Angst vor einem Stalker. BILD erklärt, wie man sich gegen solche Verfolgungen und Belästigungen wehrt.

Was bedeutet Stalking?

Der Begriff ist vom englischen Wort „to stalk“ (jagen/hetzen) abgeleitet. Strafrechtlich versteht man darunter das „beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht ist und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird“. Mittlerweile steht Stalking als Straftatbestand „Nachstellung“ im Strafgesetzbuch, Stalkern drohen bis zu drei Jahre Haft.

 

Wer sind Stalker?

Meist Ex-Partner, aber auch ehemalige Freunde, Kollegen oder Nachbarn, teilweise auch völlig Unbekannte. In 90 % der Fällen sind Frauen Opfer, in 85 % Männer Täter. Experten unterscheiden 4 Stalker-Typen:

  • Der Ex-Beziehungs-Stalker (über 50 %): Richtet seine Handlungen gegen den ehemaligen Partner. Da er von Wut getrieben ist, ist ihm oft egal, ob die Polizei von seinen Taten erfährt.
  • Der verliebte Stalker (19 %): Das Opfer ist Liebesobjekt, der Stalker will eine Beziehung, demjenigen aber nicht schaden. Der am wenigsten gefährliche Typ.
  • Der wahnhaft fixierte Stalker (15 %): Hat meist psychische Störungen, ist dadurch oft gefährlich.
  • Der sadistische Stalker (13 %): Leidet meist unter Persönlichkeitsstörungen, will immer mehr Kontrolle über sein Opfer, das er oft nur flüchtig kennt. Es ist für ihn ein Jagdobjekt.

Was tun Stalker?

Manchmal schreiben sie ihrem Opfer unzählige SMS, Mails oder Briefe, oft geht so etwas aber in Beobachtung oder sogar Verfolgung über. Stalking fängt dann an, wenn der andere einem z. B. ein Gespräch aufzwingen will oder sich nicht abwimmeln lässt, man sich bedrängt oder belästigt fühlt.

 

Wie kann man sich wehren?

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Bleiben Sie in der Ablehnung konsequent! Sagen Sie nicht Nein, wenn er versucht, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, sondern ignorieren Sie ihn.
  • Schalten Sie Ihr Umfeld (z. B. Familie, Freunde, Arbeitskollegen) ein, wenn Sie belästigt werden. Öffentlichkeit kann schützen!
  • Suchen Sie bei gesundheitlichen Problemen (Unruhe, Schlafstörungen) ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen auf.
  • Wichtig: Bewahren Sie alles, was der Stalker Ihnen schickt, auf. Löschen Sie Anrufe auf dem Anrufbeantworter nicht. Dokumentieren Sie alles in einem Kalender (z. B. wenn er vor der Tür steht, klingelt). Nur so haben Sie, falls später z. B. in einem Gerichtsverfahren erforderlich, Fakten und Beweise.
  • Wenn Sie Opfer von Telefonterror werden, lassen Sie sich von Ihrem Netzanbieter über technische Schutzmöglichkeiten beraten: geheime Rufnummern, Fangschaltungen, Anrufbeantworter, Zweitanschlüsse.

Wann sollte ich zur Polizei gehen?

Wenn Sie sich bedroht fühlen. Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle. Es hat sich gezeigt, dass schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung zeigt und viele Belästigungen nach einer Anzeige oft aufhören.

Sie können notfalls auch bei Ihrem Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ beantragen, um den Stalker von sich fernzuhalten.

 

Quelle: www.bild.de

 

VON SÜNJE BANASCH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.